„Aufbruchstimmung: Immer mehr junge Anwälte kehren der Großkanzlei den Rücken und gründen mit Kollegen eine eigene Sozietät. Doch so ein Spin-off entsteht nicht über Nacht. Ein Businessplan ist nur der erste Schritt zu nachhaltigem Erfolg. […]“
„Aufbruchstimmung: Immer mehr junge Anwälte kehren der Großkanzlei den Rücken und gründen mit Kollegen eine eigene Sozietät. Doch so ein Spin-off entsteht nicht über Nacht. Ein Businessplan ist nur der erste Schritt zu nachhaltigem Erfolg. […]“
Düsseldorf, 3. Dezember 2014 – Berner Fleck Wettich hat die Gründungsgesellschafter der YOUCOOK GmbH, Martin Beiten und Tobias Modjesch, bei der Übernahme der Gesellschaft durch die heristo aktiengesellschaft umfassend beraten. Die Transaktion wurde am 2. Dezember 2014 vollzogen. Über die Konditionen haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Beide Gründer setzen ihre Tätigkeit als Geschäftsführer von YOUCOOK unter dem neuen Eigentümer fort.
Die in Köln ansässige YOUCOOK (http://www.youcook-food.com) produziert und vertreibt ultrafrische Gerichte und Snacks über Supermarkt-Ketten wie REWE, Edeka oder Delhaize. Zielgruppe sind Menschen mit wenig Zeit, aber hohen Ansprüchen an Genuss und Frische. Die Kochkits von YOUCOOK enthalten alle Zutaten küchenfertig für das jeweilige Gericht.
Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 20/2014 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage auseinander, ob die Zuordnung eines Widerspruchs gegen die Gesellschafterliste im Wege der einstweiligen Verfügung Sachvortrag zur konkreten Gefahr eines gutgläubigen Erwerbs voraussetzt. Dr. Wettich führt aus, warum dies entgegen der Ansicht des OLG Nürnberg nicht der Fall ist und gibt einen Überblick zum Streitstand und zu den Auswirkungen der Entscheidung für die Praxis.
Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 15/2014 der Zeitschrift “Die Aktiengesellschaft” mit der Hauptversammlungssaison 2014 insbesondere börsennotierter Gesellschaften. Ein Thema war erneut die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und die Unabhängigkeit seiner Mitglieder. Der Beitrag wirft einen Blick auf die gegenwärtige Praxis zu diesem Thema. Des Weiteren werden ausgewählte, besonders praxisrelevante Entwicklungen der diesjährigen Hauptversammlungssaison dargestellt (u.a. scrip dividend). Ebenso werden aktuelle Gerichtsentscheidungen insbesondere zum Teilnahme- und Auskunftsrecht des Aktionärs vorgestellt, um hieraus mögliche Handlungsempfehlungen für die Vorbereitung und Durchführung künftiger Hauptversammlungen abzuleiten. Schließlich werden gesetzgeberische Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene mit Relevanz für Hauptversammlungen betrachtet. So wird sich ein gewisser Anpassungsbedarf für die Hauptversammlungssaison 2015 aus der „Aktienrechtsnovelle 2014“ ergeben, sollte diese im zweiten Anlauf nun endlich in Kraft treten. Auch die Themen Frauenquote und Vorstandsvergütung bleiben auf der (rechts-)politischen Agenda.
Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 11/2014 der Zeitschrift “GWR” mit der Angemessenheit der Barabfindung beim Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Für deren Ermittlung spielt die Ertragswertmethode eine große Rolle. Im Rahmen von Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung stellt sich aufgrund der Länge des Verfahrens häufig die Frage, welche Standards zur Ermittlung des Ertragswerts maßgebend sind: die im Zeitpunkt der Maßnahme oder die im Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung maßgeblichen. Vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. setzt sich Dr. Wettich vertieft mit dieser Frage auseinander und gibt einen Überblick zum Streitstand.
Die Zeitschrift Unternehmeredition – Know How für den Mittelstand richtet sich an Inhaber und Manager mittelständischer Unternehmen mit Schwerpunkt Familienunternehmen. In seinem Gastbeitrag gibt Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen und Diskussionen bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen. In einem Ausblick werden rechtliche Herausforderungen, aber auch Chancen für mittelständische Unternehmen in den nächsten vier Jahren dargestellt, die aus rechtlichen Vorhaben der Großen Koalition sowie aus veränderten Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene folgen.
Die meisten Managerhaftungsfälle enden in einem Vergleich. Einerseits klagen die Unternehmen immer höhere Summen ein, andererseits werden die Vergleichsquoten immer geringer. Einen „lausigen“ Vergleich könnte der Aufsichtsrat spätestens dann bedauern, wenn die Aktionäre kritische Fragen stellen oder die Hauptversammlung sogar die Zustimmung zum bereits abschließend verhandelten Vergleich verweigert. Auch negative Presseschlagzeilen können den Aufsichtsrat vergleichsreuig machen. Dieses Thema behandeln Dr. Burkhard Fassbach (HENDRICKS & CO.) und Dr. Thilo Fleck (Berner Fleck Wettich) im aktuellen Heft 2014/3 der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“.
Nach einigen Jahren in der Großkanzlei stellt sich für Associates oft die Frage, wie es beruflich weitergehen soll: Zum Partner aufsteigen, als Counsel eine (etwas) ruhigere Kugel schieben oder vielleicht doch lieber in ein Unternehmen wechseln? Carsten Wettich hat sich für eine vierte Variante entschieden und sich mit zwei Kollegen selbständig gemacht.
LTO: Herr Dr. Wettich, Sie waren mehr als fünf Jahre als Associate bei Hengeler Mueller, Ihre beiden Mitgründer ähnlich lang, Herr Fleck zuletzt außerdem zwei Jahre bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Nun haben Sie Ihre Jobs freiwillig aufgegeben, um sich selbständig zu machen. War das Gehalt wirklich so schlecht?
Wettich: Nein, daran hat es sicher nicht gelegen. Hengeler ist ein toller Arbeitgeber, den ich auch heute noch jedem empfehlen würde. Trotzdem ist uns mit der Zeit klar geworden, dass wir gern noch selbstbestimmter arbeiten und das Gefühl haben möchten, dass wir unseren eigenen Laden schmeißen.
Das vollständige Interview lesen Sie hier.
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