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Archiv: 2017

RWS-Verlag vom 23.03.2017Berner Fleck Wettich berät Doctena bei Übernahme der Arztsparte von Terminland

Doctena, Europas führende Plattform für die Onlinebuchung von Arztterminen hat im Rahmen eines Asset-Deals zum 1. März 2017 die Arztsparte des Wiesbadener Onlineterminanbieters Terminland übernommen. Die Sozietät Berner Fleck Wettich mit Sitz in Düsseldorf hat Doctena bei dieser Übernahme umfassend beraten.

Mit der strategischen Akquisition des Ärzte-Segments von Terminland, das auch Onlinebuchungsservices für andere Branchen anbietet, ermöglicht Doctena in Summe ab sofort Zugriff auf die Termine von rund 5.000 verzeichneten Ärzten und Zahnärzten in Deutschland und 7.000 Medizinern in Europa. Über den Verkaufspreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Marc Molitor, Mitgründer und Vorsitzender des Verwaltungsrats von Doctena sagt: „Wir haben auf Empfehlung erstmals bei einer Transaktion mit Berner Fleck Wettich zusammengearbeitet und sind aufgrund der hohen Qualität und Effizienz mit der Beratung sehr zufrieden. Das Team von Berner Fleck Wettich hat großen Anteil an dem für Doctena erfolgreichen Abschluss der Übernahme.“

Doctena hatte erst im vergangenen Jahr die belgische Plattform Docbook sowie das Portal Doxter akquiriert. Mit dem jüngsten Zukauf des Online-Terminplananbieters für Arzttermine ist Doctena neben Deutschland nun auch in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und in der Schweiz exzellent aufgestellt.

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Automobilwoche, Ausgabe 02/2017„VW vor dem Showdown“ mit Zitat von Dr. Carsten Wettich

[…] „In diesem Fall kann ja nur eine Seite recht haben: Piech oder die vier Aufsichtsratsmitglieder“, sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Carsten Wettich im Gespräch mit der Automobilwoche. So oder so – der Experte für Vorstands- und Aufsichtsratshaftung der Sozietät Berner Fleck Wettich erwartet neue Konflikte bei VW. So könne ein Schadenersatzanspruch des Konzerns gegen Piech bestehen, wenn dessen Aussagen zutreffen, weil er somit seine Überwachungspflicht verletzt haben könnte. Dann aber müsste der Vorstand auch mögliche Ansprüche gegen die vier Ratsmitglieder prüfen, da diese womöglich ebenfalls ihre Aufsichtspflichten verletzt hätten. […]

RWS-Verlag vom 14.03.2017Berner Fleck Wettich berät COMFORT bei Kooperation mit Cushman & Wakefield

Der Immobilienberater Cushman & Wakefield und der Einzelhandelsspezialist COMFORT haben eine Kooperation vereinbart. Ab März 2017 ist COMFORT exklusiver Partner von Cushman & Wakefield für Vermietungen in den Einzelhandelslagen Deutschlands. Berner Fleck Wettich hat COMFORT bei der Kooperationsvereinbarung umfassend beraten.

Für Cushman & Wakefield stellt die Kooperation in der Einzelhandelsvermietung mit COMFORT eine sinnvolle Ergänzung des eigenen Retail-Investment-Teams dar. COMFORT kann zusammen mit Cushman & Wakefield die vorhandenen Synergien ideal nutzen. Das globale Netzwerk des Immobilienberaters und seine langjährige Erfahrung ergänzen sich hervorragend mit COMFORTs Einzelhandelsexpertise.

Die COMFORT-Gruppe zählt zu den führenden Makler- und Beratungsunternehmen für einzelhandelsgenutzte Immobilien in 1A-Lagen in Innenstädten im deutschsprachigen Raum. Mit Büros in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Leipzig, München, Wien und Zürich bietet COMFORT neben lokaler Fachkenntnis auch überregionale und internationale Expertise.

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JUVE-Meldung vom 28.2.2017Düsseldorf: Neuer Partner für Berner Fleck Wettich kommt von Hengeler

Die Düsseldorfer Corporate-Boutique Berner Fleck Wettich verstärkt sich zum März mit Dr. Christian Nienkemper (38). Der Gesellschaftsrechtler war zuvor Senior Associate bei Hengeler Mueller und steigt als Partner ein.

Herrschendes Unternehmen im Sinne des Mitbestimmungsgesetzes bei ausländischer KonzernmutterFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zur Entscheidung des LG Hamburg v. 12.8.2016 – 413 HKO 138/1, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2017, Seite 79

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 4/2017 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage, inwieweit ein deutsches Tochterunternehmen für Zwecke des Mitbestimmungsrechts als herrschendes Unternehmen zu behandeln ist, wenn das tatsächlich herrschende Mutterunternehmen aufgrund seines Sitzes im Ausland mitbestimmungsfrei ist.

1. Frankfurter AufsichtsratsfrühstückVortrag von Dr. Olaf Berner und Dr. Carsten Wettich zur Aufsichtsratshaftung

Am 7.12.2016 fand im Werfthaus in Frankfurt das von Berner Fleck Wettich gemeinsam mit AIG und MRH Trowe organisierte 1. Aufsichtsrat-Frühstück zum Thema „D&O-Schutzschirm für Aufsichtsräte“ statt. Dr. Olaf Berner und Dr. Carsten Wettich referierten dort zu aktuellen Entwicklungen und Fragen der Aufsichtsratshaftung. Neben über 50 Besuchern war die Veranstaltung inhaltlich ein absoluter Erfolg und führte zu sehr lebhaften Diskussionen.

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RWS-Verlag vom 10.02.2017Berner Fleck Wettich berät Müller Medien beim Einstieg in die Head-on Solutions GmbH

Müller Medien hat sich im Rahmen einer Eigenkapitalfinanzierung an der Head-on Solutions GmbH aus Nürnberg beteiligt. Berner Fleck Wettich hat Müller Medien bei der Transaktion umfassend beraten.

Neben Müller Medien haben sich die Angel Investoren Dr. Heinz Raufer, Reinhard Wick und Torsten Sturm an der siebenstelligen Finanzierungsrunde beteiligt. Im Zuge der Beteiligung hat Müller Medien das Portal salon.de in die Head-on Solutions GmbH eingebracht, die damit zu einem der größten Anbieter im Bereich Terminvermittlung und Buchungssysteme in der Beauty-Branche wird.

Die Head-on Solutions GmbH wurde im Februar 2015 durch Ralf Ahamer – ehemals Vorstand der hotel.de AG und CMO der XING AG – gegründet und betreibt u.a. die Internet-Plattformen studiolution.com, studiobookr.com und salon.de. Sie erstellt für kleine- und mittelständische Unternehmen digitale Lösungen wie z.B. Terminplanung, Kundenmanagement, Marketinglösungen, Kassensysteme bis hin zur Buchungslösung oder Webseitengestaltung.

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Aktuelle Entwicklungen und Trends in der Hauptversammlungssaison 2016 und Ausblick auf 2017Fachbeitrag von Dr. Carsten Wettich, in: Die Aktiengesellschaft (AG) 2017, Seiten 60 ff.

Berner Fleck Wettich begleitet regelmäßig Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung. Ausgehend hiervon beschäftigt sich Dr. Carsten Wettich in seinem Beitrag im Heft 3/2017 der Zeitschrift “Die Aktiengesellschaft” mit den Entwicklungen und Trends in der Hauptversammlungssaison 2016 und gibt einen Ausblick auf 2017.

Auch wenn grundlegende gesetzgeberische Neuerungen ausgeblieben sind, gibt es doch eine Reihe neuer und geänderter Einzelvorschriften, die insbesondere börsennotierte Unternehmen in der abgelaufenen Hauptversammlungssaison 2016 zu berücksichtigen hatten. Aus den Vorjahren bekannte Trends und Entwicklungen haben sich verstärkt. Betroffen hiervon war einmal mehr insbesondere der Aufsichtsrat (z.B. Frauenquote, Abschlussprüfungsreform), der damit weiterhin im Fokus der Corporate Governance-Debatte steht. Die Diskussion zu Shareholder Activism hat vor dem Hintergrund einiger spektakulärer Fälle noch einmal zugenommen. Auch im Rahmen der Organhaftung gibt es interessante Entwicklungen, die einer kritischen Würdigung unterzogen werden sollen. Daneben werden aktuelle Gerichtsentscheidungen zu den aktienrechtlichen Mitteilungspflichten sowie zur Frage einer Befreiung des Aufsichtsratsmitglieds von der Schweigepflicht durch die Hauptversammlung bzw. Satzung vorgestellt, um hieraus mögliche Handlungsempfehlungen für die Vorbereitung und Durchführung künftiger Hauptversammlungen abzuleiten. Schließlich werden rechtspolitische Entwicklungen zum Aktienrecht auf nationaler und europäischer Ebene mit Relevanz für Hauptversammlungen betrachtet (EU-Aktionärsrechterichtlinie, CSR-Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen sowie die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Regierungskommission zum Deutschen Corporate Governance Kodex).