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Archiv: 2021

Erleichterung präsenzloser Beschlüsse durch § 2 COVMG – Überlegungen für eine Reform des § 48 Abs. 2 GmbHGFachbeitrag von Prof. Dr. Sabine Otte-Gräbener in: Greineder/Pörnbacher/Vogenauer, Schiedsgerichtsbarkeit und Rechtssprache, Festschrift für Volker Triebel zum 80. Geburtstag, 2021, S. 187 – 204

Prof. Dr. Sabine Otte-Gräbener (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich in ihrem Beitrag zur Festschrift zum 80. Geburtstag von Volker Triebel mit den Rechtsfragen und praktischen Auswirkungen der temporären Ausnahmeregelung des § 2 COVMG, wonach Gesellschafter – abweichend von § 48 Abs. 2 GmbHG – Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen können, ohne dass sämtliche Gesellschafter damit einverstanden sind. Darüber hinaus zeigt sie konkrete Vorschläge für eine (permanente) Reform des § 48 Abs. 2 GmbHG auf.

RWS-Verlag vom 02.09.2021Berner Fleck Wettich berät Gründer der 12seemeilen.de bei Veräußerung an französische Alliance Marine Group

Die französische Alliance Marine Group hat die 12seemeilen.de, einen großen B2C-Spezialisten für Bootszubehör mit Sitz in Köln, der den deutschen Markt bedient, erworben. Die Übernahme erfolgte im Namen von Intermer, einer Tochtergesellschaft der französischen Alliance Marine Group, und ihrer Accastillage Diffusion-Kette mit über 130 nationalen Geschäften in Frankreich, Italien, Spanien und Portugal.

Alliance Marine Group, ein Portfoliounternehmen eines von Weinberg Capital Partners verwalteten Private Equity-Fonds, ist auf den Vertrieb von Ausrüstungen und Ersatzteilen für die Instandsetzung und Wartung in der Yacht- und Handelsschifffahrt spezialisiert. Mit 350 Mitarbeitern und einem Portfolio von mehr als 500 Marken (mechanische Teile und Beschläge) ist Alliance Marine mit einem Umsatz von fast 100 Millionen Euro der unangefochtene Marktführer in diesem Bereich in Frankreich.

Die Übernahme von 12seemeilen.de verschafft der Gruppe Accastillage Diffusion ein wichtiges Standbein auf dem deutschen Markt.

Berner Fleck Wettich hat die Gründer von 12seemeilen.de bei der Transaktion umfassend beraten.

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RWS-Verlag vom 06.08.2021Berner Fleck Wettich berät EMMA Capital bei Erwerb einer Beteiligung an neu formierter “Home Furniture Group”

EMMA Capital, EMH und Minderheitsgesellschafter der Kiveda Group Holding, der Muttergesellschaft von „küchenquelle“, haben die „Home Furniture Group“ (HFG) neu formiert. Die neu geordnete Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, den Möbelmarkt weiter zu verändern, indem sie ihren erfolgreichen technologiegestützten Direktvertriebsansatz von Küchen auf angrenzende Bereiche von Wohnmöbeln ausweitet. EMMA Capital und die bestehenden Anteilseigner sehen die eingesetzte Mixed-Reality-Technologie, die von Island Labs, Berlin, zur Verfügung gestellt wird, als entscheidend für die Umsetzung der beschleunigten Wachstumsstrategie und die langfristige Sicherung des Technologiepotenzials für HFG. Mit dem neuen strategischen Partner EMMA Capital an Bord ist die HFG gestärkt und gut gerüstet, um mit ihrem einzigartigen Vertriebsansatz auf dem europäischen Markt zu wachsen. […]

Berner Fleck Wettich hat EMMA Capital bei der Transaktion umfassend beraten.

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RWS-Verlag vom 05.08.2021Berner Fleck Wettich berät Gesellschafter der Offerista Group bei Veräußerung an MEDIA Central

Die MEDIA Central, ein Portfolio-Unternehmen von Bregal Unternehmerkapital beratenen Fonds, hat Ende Juli 2021 den Erwerb der Offerista Group mit Sitz in Berlin erfolgreich abgeschlossen.

Die Offerista Group, Europas größtes Shopper-Marketing-Network, hat sich auf die Bereitstellung individueller, digitaler Lösungen für standortbasiertes Angebots- und Filialmarketing spezialisiert. Mit flexiblen, kanalübergreifenden Werbemaßnahmen begleitet und berät das Unternehmen – mit Schwerpunkt auf den stationären Handel – rund 1.600 internationale Handels- und Herstellermarken entlang ihrer Customer Journey. Mit einem Team von mehr als 130 Mitarbeitern und acht Standorten in Europa wird die Offerista Group nun Teil der Unternehmensgruppe des Marktführers in unadressierter Haushaltswerbung MEDIA Central. Durch die Transaktion wollen die beiden Unternehmen die steigende Nachfrage künftig mit dem bestmöglichen Service aus einer Hand bedienen. Kunden sollen durch den Einsatz crossmedialer Strategien von einer noch größeren Gesamtreichweite profitieren. Als unabhängige Full-Service-Mediaagentur steuert die MEDIA Central Unternehmensgruppe dabei unverändert neutral alle haptischen sowie digitalen Kanäle nach Kundenwunsch.

Berner Fleck Wettich hat die Gesellschafter der Offerista Group bei der Transaktion umfassend beraten.

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Handelsblatt „Die besten Anwälte und Kanzleien Deutschlands 2021“BFW in den Bereichen Compliance & Corporate Governance, Fusionen und Übernahmen sowie Gesellschaftsrecht ausgezeichnet

Das Handelsblatt & Best Lawyers haben auch in ihrer jüngsten Auflage „Deutschlands beste Anwälte 2021“ Berner Fleck Wettich in gleich drei Kategorien ausgezeichnet. Das Ranking enthält eine Übersicht über die Kanzleien des Jahres 2021 in verschiedenen Rechtsgebieten und die in diesem Jahr besonders empfohlenen Anwälte.

Bereits zum 13. Mal hat das Handelsblatt die auf der Recherche des US-Verlags Best Lawyers beruhende Liste unter dem Titel „Die besten Anwälte und Kanzleien Deutschlands 2021“ veröffentlicht. Best Lawyers hat hierzu auf Basis einer Peer-to-Peer-Umfrage die renommiertesten Rechtsanwälte Deutschlands in verschiedenen Rechtsgebieten ermittelt.

Die vollständigen Ergebnisse finden Sie hier: Deutschlands beste Anwälte 2021.

Anwendbarkeit des DrittelbG / Befugnis des Insolvenzverwalters zur Entbindung eines Berufsgeheimnisträgers von VerschwiegenheitspflichtFachbeiträge von Dr. Carsten Wettich und Prof. Dr. Sabine Otte-Gräbener, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2021, Heft 11, Seiten 223 und 228

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 11/2021 der Zeitschrift “GWR” mit der Anwendbarkeit des DrittelbG. Das LG München I hat in seinem Beschluss vom 25.11.2020 (38 O 4505/20) entschieden, dass die für die Überschreitung der Schwelle von 500 Arbeitnehmern i. S. d. DrittelbG zu bestimmende Beschäftigtenzahl nicht durch Abzählen an einem bestimmten Stichtag, sondern unter Berücksichtigung der Vergangenheit und der zukünftigen Entwicklung festzulegen. Dr. Carsten Wettich begrüßt, dass das Gericht damit die bereits für die Frage der Anwendbarkeit des MitbestG anerkannten Grundsätze auf das DrittelbG erstreckt.

Im gleichen Heft befasst sich Prof. Dr. Sabine Otte-Gräbener mit der Befugnis des Insolvenzverwalters zur Entbindung eines Berufsgeheimnisträgers von dessen Verschwiegenheitspflicht. Sofern eine juristische Person zu einem Berufsgeheimnisträger (wie z. B. einem Wirtschaftsprüfer) in einer geschützten Vertrauensbeziehung steht, kann das aktuelle Vertretungsorgan diesen von seiner Verschwiegenheitspflicht entbinden.

 

WirtschaftsWoche TOP Kanzlei 2021Berner Fleck Wettich erneut als TOP Kanzlei im Gesellschaftsrecht ausgezeichnet

Die WirtschaftsWoche hat Berner Fleck Wettich in der aktuellen Ausgabe erneut als Top-Kanzlei für Gesellschaftsrecht 2021 ausgezeichnet. Zugleich sind Dr. Olaf Berner, Dr. Thilo Fleck und Dr. Carsten Wettich in die Liste der renommiertesten Anwälte Deutschlands für Gesellschaftsrecht aufgenommen worden.

Für die Auswahl der besten deutschen Anwälte im Gesellschaftsrecht hat das Handelsblatt Research Institute (HRI) mehr als 4.900 Juristen aus 270 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen im Gesellschaftsrecht befragt.

brand eins – Die besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland 2021Berner Fleck Wettich im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A mit höchster Bewertung

Berner Fleck Wettich ist von brand eins als eine der besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands 2021 mit der höchsten Bewertung von vier Sternen für die Bereiche Gesellschaftsrecht sowie Mergers & Acquisitions (M&A) ausgezeichnet worden.
Die Liste basiert auf einer Befragung unter Anwälten (Kollegenbefragung) und Inhouse-Juristen (Klientenbefragung) für insgesamt 24 Rechtsgebiete.

Barabfindung im Fall eines Squeeze-out bei Bestehen eines Beherrschungs- und GewinnabführungsvertragsFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich in: WPg 9.2021, Seite 608

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 9/2021 der Zeitschrift “WPg“ mit der an Aktionäre zu zahlende Barabfindung im Fall eines Squeeze-out bei Bestehen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags.

Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass die im Fall eines aktienrechtlichen Squeeze-out den Minderheitsaktionären zu zahlende Barabfindung grundsätzlich nach dem Barwert der aufgrund eines Unternehmensvertrags dem Minderheitsaktionär zustehenden Ausgleichszahlungen zu bestimmen ist, wenn dieser höher als der anteilige Unternehmenswert ist. Damit hat der Bundesgerichtshof auch in diesem Aspekt das Meistbegünstigungsprinzip postuliert. Für Hauptaktionäre kann dadurch ein Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre und die damit verbundene vollständige Übernahme eines Unternehmens teurer werden.

Praxisseminar „Die Familienstiftung in der Praxis“ am 21.09.2021 in Frankfurt am Mainmit Dr. Thilo Fleck als Referent zu aktuellen stiftungsrechtlichen Fragen

Am 21.09.2020 findet in Frankfurt am Main wie in den Vorjahren das vom FORUM gemeinsam mit den Kanzleien Peters, Schöneberger & Partner aus München sowie Berner Fleck Wettich aus Düsseldorf organisierte Seminar zu der steuer- und stiftungsrechtlichen Begleitung von Familienstiftungen in der Praxis statt. Dr. Thilo Fleck referiert zu stiftungsrechtlichen Themen, u.a. zur Rechtsstellung von Destinären und Stiftungsorganen (Anstellung, Vergütung, Haftung) sowie zu Satzungspflege, Strukturwandel und Stiftungsrechtsreform. Auch die Auswirkungen der Corona-Krise auf Familienstiftungen werden beleuchtet.

Bei Interesse an der Veranstaltung sprechen Sie uns gerne wegen eines Rabattes auf die Teilnahmegebühr für Mandanten von Berner Fleck Wettich an.

Weitere Informationen zu der Veranstaltung und den Möglichkeiten einer Anmeldung finden Sie hier.