Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 1/2019 der Zeitschrift “SpuRt”mit der Entscheidung des OLG Hamm zu der Frage, ob sich die Versicherung des Geschäftsführers gegenüber dem Registergericht im Rahmen seiner Anmeldung zum Handelsregister auch auf die Straftatbestände der §§ 265c, 265d StGB (insbes. Sportwettenbetrug) erstrecken muss. Der Beitrag stellt die Entscheidung in den Kontext der Rechtsprechung und kommt zum Ergebnis, dass das OLG Hamm diese Frage zu Recht verneint hat.
6 years ago
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