Düsseldorf, 20. Juli 2015 – Der Vorstandsvorsitzende (CEO) der Varengold Bank AG, Yasin Sebastian Qureshi, sowie die beiden Vorstandsmitglieder Mohammad Hans Dastmaltchi und Steffen Fix werden zum 31. Juli 2015 aus dem Vorstand der Varengold Bank AG im Einvernehmen mit der Bank ausscheiden. Herr Qureshi und Herr Fix haben die Varengold Bank im Jahre 1995 gemeinsam gegründet und die Gesellschaft kurz darauf zusammen mit Herrn Dastmaltchi kontinuierlich zu der heutigen Vollbank entwickelt. In die Amtszeit der ausscheidenden Vorstandsmitglieder fallen entscheidende Weichenstellungen, die für die Entwicklung der Bank von großer Bedeutung waren.
Berner Fleck Wettich berät die Herren Qureshi, Dastmaltchi und Fix umfassend zu ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand der Varengold Bank AG.
, Blogeintrag von Dr. Sebastian Maiß
Die Startup-Szene in Deutschland boomt. Was sollten Gründer beim Start aus rechtlicher Sicht beachten? Ein Überblick über die wichtigsten Themen.
„Gerade in der Anfangszeit besteht die Gefahr, dass die Gründer aufgrund einer vom Investor und dessen Beratern behaupteten ‚Marktüblichkeit‘ für sie ungünstige Regelungen akzeptieren. Die Gründungsgesellschafter sollten bspw. bei der Aufnahme weiterer Gesellschafter diesen allenfalls dann ein Mitverkaufsverlangen („Drag Along“) einräumen, wenn dieses an bestimmte Voraussetzungen (z.B. Mindest-Verkaufspreis) geknüpft ist und ihnen zudem selbst ein Mitverkaufsrecht („Tag Along“) eingeräumt wird“ erklärt Rechtsanwalt Dr. Carsten Wettich, Partner der auf den Bereich Corporate | Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Berner Fleck Wettich.
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, Autor: Claudia Tödtmann
Die Angst vor persönlicher Haftung – bei Aufsichtsräten, Vorständen und Insolvenzverwaltern
Die Zahlung, die Carsten Wettich gerade prüft, erfolgte vor neun Jahren, erzählt mir der Anwalt beim Business-Lunch im Düsseldorfer Basils.
Die Situation ist typisch: Der heutige Aufsichtsrat will von Wettich, dem Partner der jungen Düsseldorfer Kanzlei Berner Fleck Wettich, wissen, ob er das Risiko läuft, möglicherweise selbst schadenersatzpflichtig zu sein. Wenn die Abfindung nämlich zu hoch war und er verpflichtet wäre, fürs Unternehmen Schadenersatz zu verlangen.
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Düsseldorf, 26. Mai 2015 – Die ordentliche Hauptversammlung der Dresdner Factoring AG am 13. Mai 2015 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die abcfinance Beteiligungs AG im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Dresdner Factoring AG auf die abcfinance Beteiligungs AG als Hauptaktionärin beschlossen. Die abcfinance Beteiligungs AG ist eine Holdinggesellschaft im Alleinbesitz der abcfinance GmbH, Köln.
Berner Fleck Wettich berät Vorstand und Aufsichtsrat der Dresdner Factoring AG bei dieser Maßnahme.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Dresdner Factoring AG wurde ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out beschlossen, durch den die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin abcfinance Beteiligungs AG übergehen. Die Dresdner Factoring AG wird somit auf die abcfinance Beteiligungs AG verschmolzen.
Hengeler Mueller und Berner Fleck Wettich waren beratend tätig.
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Die Sozietät Berner Fleck Wettich ist von dem international renommierten Law Directory IFLR1000 – „The Guide to the World’s Leading Financial Law Firms“ für ihre Beratung im Bereich financial and corporate ausgezeichnet und in das Ranking für M&A – Germany 2015 aufgenommen worden.
Berner Fleck Wettich wird vom IFLR 1000 für ihre Beratung im Bereich Gesellschaftsrecht | Corporate wie folgt gewürdigt: „New boutique Berner Fleck Wettich is praised for its corporate law expertise. “Good qualified and experienced lawyers, who punctually complete their work,” says one client. […]“
„Aufbruchstimmung: Immer mehr junge Anwälte kehren der Großkanzlei den Rücken und gründen mit Kollegen eine eigene Sozietät. Doch so ein Spin-off entsteht nicht über Nacht. Ein Businessplan ist nur der erste Schritt zu nachhaltigem Erfolg. […]“
Düsseldorf, 3. Dezember 2014 – Berner Fleck Wettich hat die Gründungsgesellschafter der YOUCOOK GmbH, Martin Beiten und Tobias Modjesch, bei der Übernahme der Gesellschaft durch die heristo aktiengesellschaft umfassend beraten. Die Transaktion wurde am 2. Dezember 2014 vollzogen. Über die Konditionen haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Beide Gründer setzen ihre Tätigkeit als Geschäftsführer von YOUCOOK unter dem neuen Eigentümer fort.
Die in Köln ansässige YOUCOOK (http://www.youcook-food.com) produziert und vertreibt ultrafrische Gerichte und Snacks über Supermarkt-Ketten wie REWE, Edeka oder Delhaize. Zielgruppe sind Menschen mit wenig Zeit, aber hohen Ansprüchen an Genuss und Frische. Die Kochkits von YOUCOOK enthalten alle Zutaten küchenfertig für das jeweilige Gericht.
Nach einigen Jahren in der Großkanzlei stellt sich für Associates oft die Frage, wie es beruflich weitergehen soll: Zum Partner aufsteigen, als Counsel eine (etwas) ruhigere Kugel schieben oder vielleicht doch lieber in ein Unternehmen wechseln? Carsten Wettich hat sich für eine vierte Variante entschieden und sich mit zwei Kollegen selbständig gemacht.
LTO: Herr Dr. Wettich, Sie waren mehr als fünf Jahre als Associate bei Hengeler Mueller, Ihre beiden Mitgründer ähnlich lang, Herr Fleck zuletzt außerdem zwei Jahre bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Nun haben Sie Ihre Jobs freiwillig aufgegeben, um sich selbständig zu machen. War das Gehalt wirklich so schlecht?
Wettich: Nein, daran hat es sicher nicht gelegen. Hengeler ist ein toller Arbeitgeber, den ich auch heute noch jedem empfehlen würde. Trotzdem ist uns mit der Zeit klar geworden, dass wir gern noch selbstbestimmter arbeiten und das Gefühl haben möchten, dass wir unseren eigenen Laden schmeißen.
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