Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 24/2018 der Zeitschrift “WPg“ mit der Frage, ob bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) im Rahmen der gesetzlichen Auffanglösung ein mitbestimmter Aufsichtsrat gebildet werden muss, wenn vor der Umwandlung ein solcher nach deutschem Mitbestimmungsrecht rechtlich hätte bestehen müssen, tatsächlich aber nicht gebildet war.
Am 08.04.2019 findet in Frankfurt am Mai ernaut das vom FORUM gemeinsam mit den Kanzleien Peters, Schöneberger & Partner aus München sowie Berner Fleck Wettich aus Düsseldorf organisiertes Praxisseminar zu der steuer- und stiftungsrechtlichen Begleitung von Familienstiftungen in der Praxis statt. Dr. Thilo Fleck referiert zu stiftungsrechtlichen Themen, u.a. zur Rechtsstellung von Destinären und Stiftungsorganen (Anstellung, Vergütung, Haftung) sowie zu Satzungspflege, Strukturwandel und Stiftungsrechtsreform.
Bei Interesse an der Veranstaltung sprechen Sie uns gerne wegen eines Rabattes auf die Teilnahmegebühr für Mandanten von Berner Fleck Wettich an.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung und den Möglichkeiten einer Anmeldung finden Sie hier.
Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 22/2018 der Zeitschrift “GWR” erneut mit den Auswirkungen des Brexit auf die hierzulande nach Schätzungen 8.000 bis 10.000 existierenden Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht (vor allem private company limited by shares, die sogenannte Limited oder Ltd.) mit Verwaltungssitz im Inland. Der Gesetzgeber möchte diesen Unternehmen durch Ergänzung des Umwandlungsgesetzes eine einfache Möglichkeit zur Umwandlung in eine inländische GmbH geben. Der Beitrag stellt den dazu kürzlich veröffentlichten Regierungsentwurf dar und gibt zudem einen Überblick über die alternativen, bereits nach aktuellem Recht bestehenden Möglichkeiten für eine Limited zum Wechsel in eine Gesellschaft deutscher Rechtsform.
Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 21/2018 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage, ob bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) im Rahmen der gesetzlichen Auffanglösung ein mitbestimmter Aufsichtsrat gebildet werden muss, wenn vor der Umwandlung ein solcher nach deutschem Mitbestimmungsrecht rechtlich hätte bestehen müssen, tatsächlich aber nicht gebildet war.
Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 18/2018 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage, ob bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) eine verhandelte Beteiligungsvereinbarung möglich ist, bei der der Arbeitgeber und ein besonderes Verhandlungsgremium der Arbeitnehmervertreter kein alleiniges Vorschlagsrecht der weiter wählbaren Gewerkschaften mehr aufnehmen.
Dr. Olaf Berner und Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigen sich im Heft 3/2018 der Zeitschrift “BOARD” mit der Absicherung der Aufsichtsräte gegen Haftungsrisiken durch sog. D&O-Versicherungen. Sie zeigen auf, warum sich der Aufsichtsrat frühzeitig mit seinem Versicherungsschutz gegen persönliche Haftungsrisiken beschäftigen sollte.
Zum Inhaltsverzeichnis hier.
Dr. Thilo Fleck (Berner Fleck Wettich) erstellt in Heft 4/2017 der Zeitschrift „StiftungsWelt“ im Rahmen eines Beitrags der Familiengenerationsnachfolge bei einer privaten Stiftung eine Checkliste für die relevanten Fragen aus rechtlicher und steuerlicher Sicht.
Zu der Checkliste gelangen Sie hier.
Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich zusammen mit Mag. iur. Christina Vossen im Heft 6/2017 der Zeitschrift “SpuRt” mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, inwieweit eingetragene Vereine wirtschaftlich tätig sein dürfen. Dabei führt Dr. Wettich aus, welche Bedeutung die Entscheidung für (Profi-)Sportvereine hat.
Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 4/2017 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage, inwieweit ein deutsches Tochterunternehmen für Zwecke des Mitbestimmungsrechts als herrschendes Unternehmen zu behandeln ist, wenn das tatsächlich herrschende Mutterunternehmen aufgrund seines Sitzes im Ausland mitbestimmungsfrei ist.
Berner Fleck Wettich begleitet regelmäßig Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung. Ausgehend hiervon beschäftigt sich Dr. Carsten Wettich in seinem Beitrag im Heft 3/2017 der Zeitschrift “Die Aktiengesellschaft” mit den Entwicklungen und Trends in der Hauptversammlungssaison 2016 und gibt einen Ausblick auf 2017.
Auch wenn grundlegende gesetzgeberische Neuerungen ausgeblieben sind, gibt es doch eine Reihe neuer und geänderter Einzelvorschriften, die insbesondere börsennotierte Unternehmen in der abgelaufenen Hauptversammlungssaison 2016 zu berücksichtigen hatten. Aus den Vorjahren bekannte Trends und Entwicklungen haben sich verstärkt. Betroffen hiervon war einmal mehr insbesondere der Aufsichtsrat (z.B. Frauenquote, Abschlussprüfungsreform), der damit weiterhin im Fokus der Corporate Governance-Debatte steht. Die Diskussion zu Shareholder Activism hat vor dem Hintergrund einiger spektakulärer Fälle noch einmal zugenommen. Auch im Rahmen der Organhaftung gibt es interessante Entwicklungen, die einer kritischen Würdigung unterzogen werden sollen. Daneben werden aktuelle Gerichtsentscheidungen zu den aktienrechtlichen Mitteilungspflichten sowie zur Frage einer Befreiung des Aufsichtsratsmitglieds von der Schweigepflicht durch die Hauptversammlung bzw. Satzung vorgestellt, um hieraus mögliche Handlungsempfehlungen für die Vorbereitung und Durchführung künftiger Hauptversammlungen abzuleiten. Schließlich werden rechtspolitische Entwicklungen zum Aktienrecht auf nationaler und europäischer Ebene mit Relevanz für Hauptversammlungen betrachtet (EU-Aktionärsrechterichtlinie, CSR-Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen sowie die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Regierungskommission zum Deutschen Corporate Governance Kodex).