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Author Archives: c-wettich

JUVE-Meldung vom 28.2.2017Düsseldorf: Neuer Partner für Berner Fleck Wettich kommt von Hengeler

Die Düsseldorfer Corporate-Boutique Berner Fleck Wettich verstärkt sich zum März mit Dr. Christian Nienkemper (38). Der Gesellschaftsrechtler war zuvor Senior Associate bei Hengeler Mueller und steigt als Partner ein.

Herrschendes Unternehmen im Sinne des Mitbestimmungsgesetzes bei ausländischer KonzernmutterFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zur Entscheidung des LG Hamburg v. 12.8.2016 – 413 HKO 138/1, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2017, Seite 79

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 4/2017 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage, inwieweit ein deutsches Tochterunternehmen für Zwecke des Mitbestimmungsrechts als herrschendes Unternehmen zu behandeln ist, wenn das tatsächlich herrschende Mutterunternehmen aufgrund seines Sitzes im Ausland mitbestimmungsfrei ist.

1. Frankfurter AufsichtsratsfrühstückVortrag von Dr. Olaf Berner und Dr. Carsten Wettich zur Aufsichtsratshaftung

Am 7.12.2016 fand im Werfthaus in Frankfurt das von Berner Fleck Wettich gemeinsam mit AIG und MRH Trowe organisierte 1. Aufsichtsrat-Frühstück zum Thema „D&O-Schutzschirm für Aufsichtsräte“ statt. Dr. Olaf Berner und Dr. Carsten Wettich referierten dort zu aktuellen Entwicklungen und Fragen der Aufsichtsratshaftung. Neben über 50 Besuchern war die Veranstaltung inhaltlich ein absoluter Erfolg und führte zu sehr lebhaften Diskussionen.

Aber lesen Sie gerne mehr dazu: Link

RWS-Verlag vom 10.02.2017Berner Fleck Wettich berät Müller Medien beim Einstieg in die Head-on Solutions GmbH

Müller Medien hat sich im Rahmen einer Eigenkapitalfinanzierung an der Head-on Solutions GmbH aus Nürnberg beteiligt. Berner Fleck Wettich hat Müller Medien bei der Transaktion umfassend beraten.

Neben Müller Medien haben sich die Angel Investoren Dr. Heinz Raufer, Reinhard Wick und Torsten Sturm an der siebenstelligen Finanzierungsrunde beteiligt. Im Zuge der Beteiligung hat Müller Medien das Portal salon.de in die Head-on Solutions GmbH eingebracht, die damit zu einem der größten Anbieter im Bereich Terminvermittlung und Buchungssysteme in der Beauty-Branche wird.

Die Head-on Solutions GmbH wurde im Februar 2015 durch Ralf Ahamer – ehemals Vorstand der hotel.de AG und CMO der XING AG – gegründet und betreibt u.a. die Internet-Plattformen studiolution.com, studiobookr.com und salon.de. Sie erstellt für kleine- und mittelständische Unternehmen digitale Lösungen wie z.B. Terminplanung, Kundenmanagement, Marketinglösungen, Kassensysteme bis hin zur Buchungslösung oder Webseitengestaltung.

Die vollständige Meldung lesen Sie hier.

Aktuelle Entwicklungen und Trends in der Hauptversammlungssaison 2016 und Ausblick auf 2017Fachbeitrag von Dr. Carsten Wettich, in: Die Aktiengesellschaft (AG) 2017, Seiten 60 ff.

Berner Fleck Wettich begleitet regelmäßig Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung. Ausgehend hiervon beschäftigt sich Dr. Carsten Wettich in seinem Beitrag im Heft 3/2017 der Zeitschrift “Die Aktiengesellschaft” mit den Entwicklungen und Trends in der Hauptversammlungssaison 2016 und gibt einen Ausblick auf 2017.

Auch wenn grundlegende gesetzgeberische Neuerungen ausgeblieben sind, gibt es doch eine Reihe neuer und geänderter Einzelvorschriften, die insbesondere börsennotierte Unternehmen in der abgelaufenen Hauptversammlungssaison 2016 zu berücksichtigen hatten. Aus den Vorjahren bekannte Trends und Entwicklungen haben sich verstärkt. Betroffen hiervon war einmal mehr insbesondere der Aufsichtsrat (z.B. Frauenquote, Abschlussprüfungsreform), der damit weiterhin im Fokus der Corporate Governance-Debatte steht. Die Diskussion zu Shareholder Activism hat vor dem Hintergrund einiger spektakulärer Fälle noch einmal zugenommen. Auch im Rahmen der Organhaftung gibt es interessante Entwicklungen, die einer kritischen Würdigung unterzogen werden sollen. Daneben werden aktuelle Gerichtsentscheidungen zu den aktienrechtlichen Mitteilungspflichten sowie zur Frage einer Befreiung des Aufsichtsratsmitglieds von der Schweigepflicht durch die Hauptversammlung bzw. Satzung vorgestellt, um hieraus mögliche Handlungsempfehlungen für die Vorbereitung und Durchführung künftiger Hauptversammlungen abzuleiten. Schließlich werden rechtspolitische Entwicklungen zum Aktienrecht auf nationaler und europäischer Ebene mit Relevanz für Hauptversammlungen betrachtet (EU-Aktionärsrechterichtlinie, CSR-Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen sowie die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Regierungskommission zum Deutschen Corporate Governance Kodex).

Die D&O-Versicherung auf der Agenda des AufsichtsratsFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich, in: BOARD 2016, Seite 241

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich zusammen mit seinem Frankfurter Kollegen Dr. Burkhard Fassbach im Heft 6/2016 der Zeitschrift “BOARD” mit der D&O-Versicherung auf der Agenda des Aufsichtsrats.

Den vollständigen Beitrag können Sie hier lesen.

Der Aufsichtsrat: Überwachungsaufgabe, persönliche Haftung und D&O-VersicherungFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich, in: Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht (KSzW) 2016, Seite 269

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich zusammen mit seinem Frankfurter Kollegen Dr. Burkhard Fassbach im Heft 4/2016 der Zeitschrift “KSzW” mit der Überwachungsaufgabe, persönlichen Haftung und D&O-Versicherung des Aufsichtsrats. Dabei legen die Autoren dar, warum eine separate D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat bei einem anderen Versicherer aus Gründen guter Corporate Governance sinnvoll ist.

Den vollständigen Beitrag können Sie hier lesen.

Gerichtliche Bestellung des Sonderprüfers setzt tatsächliches Informationsbedürfnis des Aktionärs vorausFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zur Entscheidung des LG München I v. 9.6.2016 – 17 HK O 6754/15, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2016, Seite 508

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 24/2016 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage der Voraussetzungen eines Antrags von Aktionären auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers.

Kein Löschungsverfahren bzgl. FC Bayern München e. V. wegen RechtsformverfehlungFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zur Entscheidung des AG München v. 15.9.2016 – VR 2463, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2016, Seite 403

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 19/2016 der Zeitschrift “GWR” mit der Entscheidung des Amtsgerichs München zu der Frage, ob der Fußball-Club Bayern München e. V. wegen Rechtsformverfehlung aus dem Vereinsregister zu löschen ist. Dr. Wettich stimmt dem Amtsgericht München zwar nicht in der Begründung, aber im Ergebnis zu, dass dies nicht der Fall ist, weil der FC Bayern München e. V. zu Recht im Vereinsregister als nichtwirtschaftlicher Verein eingetragen ist.

The 101 of Litigation Funding in the German D&O-Claims ArenaGastbeitrag von Dr. Burkhard Fassbach und Dr. Carsten Wettich im international renommierten Blog „The D&O Diary“ v. 24.11.2016

In dem international renommierten Blog des amerikanischen D&O-Experten Kevin M. LaCroix gehen Dr. Burkhard Fassbach (MRH Trowe) und Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) auf das aktuelle Thema Prozessfinanzierung von Organhaftungsansprüchen mit D&O-Versicherungsbezug ein.

Den vollständigen Gastbeitrag lesen Sie hier.