Die Sozietät Berner Fleck Wettich ist wie schon im Vorjahr von dem international renommierten Law Directory IFLR1000 – „The Guide to the World’s Leading Financial Law Firms“ für ihre Beratung im Bereich Corporate and M&A ausgezeichnet und in das Ranking für M&A – Germany 2016 aufgenommen worden.
, Blogeintrag von Dr. Sebastian Maiß
Die Startup-Szene in Deutschland boomt. Was sollten Gründer beim Start aus rechtlicher Sicht beachten? Ein Überblick über die wichtigsten Themen.
„Gerade in der Anfangszeit besteht die Gefahr, dass die Gründer aufgrund einer vom Investor und dessen Beratern behaupteten ‚Marktüblichkeit‘ für sie ungünstige Regelungen akzeptieren. Die Gründungsgesellschafter sollten bspw. bei der Aufnahme weiterer Gesellschafter diesen allenfalls dann ein Mitverkaufsverlangen („Drag Along“) einräumen, wenn dieses an bestimmte Voraussetzungen (z.B. Mindest-Verkaufspreis) geknüpft ist und ihnen zudem selbst ein Mitverkaufsrecht („Tag Along“) eingeräumt wird“ erklärt Rechtsanwalt Dr. Carsten Wettich, Partner der auf den Bereich Corporate | Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Berner Fleck Wettich.
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