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Author Archives: c-wettich

Management Blog der WirtschaftsWocheEin Teller Lammschulter mit Managerhaftungsanwalt Wettich: Die Ängste der Top-Manager und Insolvenzverwalter

, Autor: Claudia Tödtmann

Die Angst vor persönlicher Haftung – bei Aufsichtsräten, Vorständen und Insolvenzverwaltern

Die Zahlung, die Carsten Wettich gerade prüft, erfolgte vor neun Jahren, erzählt mir der Anwalt beim Business-Lunch im Düsseldorfer Basils.

Die Situation ist typisch: Der heutige Aufsichtsrat will von Wettich, dem Partner der jungen Düsseldorfer Kanzlei Berner Fleck Wettich, wissen, ob er das Risiko läuft, möglicherweise selbst schadenersatzpflichtig zu sein. Wenn die Abfindung nämlich zu hoch war und er verpflichtet wäre, fürs Unternehmen Schadenersatz zu verlangen.

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier.

RWS-Verlag vom 27.05.2015Berner Fleck Wettich berät Dresdner Factoring AG beim verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre durch die abcfinance Beteiligungs AG

Düsseldorf, 26. Mai 2015 – Die ordentliche Hauptversammlung der Dresdner Factoring AG am 13. Mai 2015 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die abcfinance Beteiligungs AG im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Dresdner Factoring AG auf die abcfinance Beteiligungs AG als Hauptaktionärin beschlossen. Die abcfinance Beteiligungs AG ist eine Holdinggesellschaft im Alleinbesitz der abcfinance GmbH, Köln.

Berner Fleck Wettich berät Vorstand und Aufsichtsrat der Dresdner Factoring AG bei dieser Maßnahme.

Legal Tribune Online vom 26.05.2015Squee­ze-out bei Dresd­ner Fac­to­ring

Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Dresdner Factoring AG wurde ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out beschlossen, durch den die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin abcfinance Beteiligungs AG übergehen. Die Dresdner Factoring AG wird somit auf die abcfinance Beteiligungs AG verschmolzen.

Hengeler Mueller und Berner Fleck Wettich waren beratend tätig.

Die vollständige Meldung lesen Sie hier.

IFLR1000 Ranking Germany 2015Berner Fleck Wettich im Bereich financial and corporate – M&A ausgezeichnet

Die Sozietät Berner Fleck Wettich ist von dem international renommierten Law Directory IFLR1000 – „The Guide to the World’s Leading Financial Law Firms“ für ihre Beratung im Bereich financial and corporate ausgezeichnet und in das Ranking für M&A – Germany 2015 aufgenommen worden.

Berner Fleck Wettich wird vom IFLR 1000 für ihre Beratung im Bereich Gesellschaftsrecht | Corporate wie folgt gewürdigt: „New boutique Berner Fleck Wettich is praised for its corporate law expertise. “Good qualified and experienced lawyers, who punctually complete their work,” says one client. […]“

JUVE Rechtsmarkt Nr. 12 aus Dezember 2014 zum Thema Spin-offAufbruchstimmung – Mit Zitaten von Olaf Berner und Dr. Carsten Wettich

„Aufbruchstimmung: Immer mehr junge Anwälte kehren der Großkanzlei den Rücken und gründen mit Kollegen eine eigene Sozietät. Doch so ein Spin-off entsteht nicht über Nacht. Ein Businessplan ist nur der erste Schritt zu nachhaltigem Erfolg. […]“

RWS-Verlag vom 12.12.2014Berner Fleck Wettich berät Gründer von YOUCOOK bei Transaktion mit heristo

Düsseldorf, 3. Dezember 2014 – Berner Fleck Wettich hat die Gründungsgesellschafter der YOUCOOK GmbH, Martin Beiten und Tobias Modjesch, bei der Übernahme der Gesellschaft durch die heristo aktiengesellschaft umfassend beraten. Die Transaktion wurde am 2. Dezember 2014 vollzogen. Über die Konditionen haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Beide Gründer setzen ihre Tätigkeit als Geschäftsführer von YOUCOOK unter dem neuen Eigentümer fort.

Die in Köln ansässige YOUCOOK (http://www.youcook-food.com) produziert und vertreibt ultrafrische Gerichte und Snacks über Supermarkt-Ketten wie REWE, Edeka oder Delhaize. Zielgruppe sind Menschen mit wenig Zeit, aber hohen Ansprüchen an Genuss und Frische. Die Kochkits von YOUCOOK enthalten alle Zutaten küchenfertig für das jeweilige Gericht.

Verfügungsgrund für die Zuordnung eines Widerspruchs gegen die Gesellschafterliste im Wege der einstweiligen VerfügungFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zum Beschluss des OLG Nürnberg v. 19.8.2014 – 12 W 1568/14, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2014, Seite 434

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 20/2014 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage auseinander, ob die Zuordnung eines Widerspruchs gegen die Gesellschafterliste im Wege der einstweiligen Verfügung Sachvortrag zur konkreten Gefahr eines gutgläubigen Erwerbs voraussetzt. Dr. Wettich führt aus, warum dies entgegen der Ansicht des OLG Nürnberg nicht der Fall ist und gibt einen Überblick zum Streitstand und zu den Auswirkungen der Entscheidung für die Praxis.

Perspektiven für Juristen, Das Expertenbuch zum Einstieg, Fokus Wirtschaftskanzlei, Ausgabe 2015Erfahrungsbericht von Dr. Carsten Wettich zum Thema „Spin-off einer Großkanzlei“

Aktuelle Entwicklungen und Trends in der Hauptversammlungssaison 2014 und Ausblick auf 2015Fachbeitrag von Dr. Carsten Wettich, in: Die Aktiengesellschaft (AG) 2014, Seiten 534 ff.

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 15/2014 der Zeitschrift “Die Aktiengesellschaft” mit der Hauptversammlungssaison 2014 insbesondere börsennotierter Gesellschaften. Ein Thema war erneut die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und die Unabhängigkeit seiner Mitglieder. Der Beitrag wirft einen Blick auf die gegenwärtige Praxis zu diesem Thema. Des Weiteren werden ausgewählte, besonders praxisrelevante Entwicklungen der diesjährigen Hauptversammlungssaison dargestellt (u.a. scrip dividend). Ebenso werden aktuelle Gerichtsentscheidungen insbesondere zum Teilnahme- und Auskunftsrecht des Aktionärs vorgestellt, um hieraus mögliche Handlungsempfehlungen für die Vorbereitung und Durchführung künftiger Hauptversammlungen abzuleiten. Schließlich werden gesetzgeberische Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene mit Relevanz für Hauptversammlungen betrachtet. So wird sich ein gewisser Anpassungsbedarf für die Hauptversammlungssaison 2015 aus der „Aktienrechtsnovelle 2014“ ergeben, sollte diese im zweiten Anlauf nun endlich in Kraft treten. Auch die Themen Frauenquote und Vorstandsvergütung bleiben auf der (rechts-)politischen Agenda.

Angemessenheit der Barabfindung beim Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und ErtragswertmethodeFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zum Beschluss des OLG Frankfurt a. M. v. 28.3.2014 – 21 W 5/11, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2014, Seite 239

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 11/2014 der Zeitschrift “GWR” mit der Angemessenheit der Barabfindung beim Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Für deren Ermittlung spielt die Ertragswertmethode eine große Rolle. Im Rahmen von Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung stellt sich aufgrund der Länge des Verfahrens häufig die Frage, welche Standards zur Ermittlung des Ertragswerts maßgebend sind: die im Zeitpunkt der Maßnahme oder die im Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung maßgeblichen.  Vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. setzt sich Dr. Wettich vertieft mit dieser Frage auseinander und gibt einen Überblick zum Streitstand.