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Author Archives: c-wettich

Maßgeblichkeit des rechtlich gebotenen Soll-Zustands der Mitbestimmung bei Umwandlung einer AG in eine SEFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zur Entscheidung des OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 27.8.2018 – 21 W 29/18, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2018, Seite 431

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 22/2018 der Zeitschrift “GWR” erneut mit den Auswirkungen des Brexit auf die hierzulande nach Schätzungen 8.000 bis 10.000 existierenden Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht (vor allem private company limited by shares, die sogenannte Limited oder Ltd.) mit Verwaltungssitz im Inland. Der Gesetzgeber möchte diesen Unternehmen durch Ergänzung des Umwandlungsgesetzes eine einfache Möglichkeit zur Umwandlung in eine inländische GmbH geben. Der Beitrag stellt den dazu kürzlich veröffentlichten Regierungsentwurf dar und gibt zudem einen Überblick über die alternativen, bereits nach aktuellem Recht bestehenden Möglichkeiten für eine Limited zum Wechsel in eine Gesellschaft deutscher Rechtsform.

Maßgeblichkeit des Ist-Zustands der Mitbestimmung bei Umwandlung einer AG in eine SEFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zur Entscheidung des LG München I, Beschluss vom 26.6.2018 – 38 O 15760/17, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2018, Seite 410

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 21/2018 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage, ob bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) im Rahmen der gesetzlichen Auffanglösung ein mitbestimmter Aufsichtsrat gebildet werden muss, wenn vor der Umwandlung ein solcher nach deutschem Mitbestimmungsrecht rechtlich hätte bestehen müssen, tatsächlich aber nicht gebildet war.

Keine Sitzgarantie der Gewerkschaften bzgl. Besetzung des Aufsichtsrats in Beteiligungsvereinbarung bei SE-Gründung durch UmwandlungFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zur Entscheidung des ArbG Mannheim, Beschluss vom 7.12.2017 – 14 BV 13/16, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2018, Seite 349

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 18/2018 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage, ob bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) eine verhandelte Beteiligungsvereinbarung möglich ist, bei der der Arbeitgeber und ein besonderes Verhandlungsgremium der Arbeitnehmervertreter kein alleiniges Vorschlagsrecht der weiter wählbaren Gewerkschaften mehr aufnehmen.

Focus Top Wirtschaftskanzlei 2018Focus zeichnet Berner Fleck Wettich erneut als Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht aus

Berner Fleck Wettich ist von dem Nachrichtenmagazin Focus als „Top Wirtschaftskanzlei 2018“ im Gesellschaftsrecht ausgezeichnet worden. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Datenunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin Focus durchgeführt hat. Berner Fleck Wettich ist demnach „häufig von Kollegen und Kunden empfohlen“ worden.

Die Focus Top-Liste der Wirtschaftskanzleien basiert auf den Empfehlungen von Expertinnen und Experten in insgesamt 21 Fachgebieten. Diese Experten sind zum einen Partner von Wirtschaftskanzleien und zum anderen Inhouse-Juristen.

Legal Tribune Online vom 13.09.2018Offe­rista Group erwirbt wogibtswas.at

Die Offerista Group erweitert ihr Portfolio mit dem österreichischen Unternehmen für digitale Prospekte wogibtswas.at. Die grenzüberschreitende Transaktion wurde als Anteilstausch strukturiert.

Berner Fleck Wettich hat die Offerista Group bei der Transaktion umfassend beraten. Dies betraf insbesondere die Erstellung und Verhandlung der Dokumentation zur Einbringung der wogibtswas.at und zur Kapitalerhöhung der Offerista Group. Zu Fragen des österreichischen Rechts wurde die Kanzlei Becker Günther Polster Regner aus Wien eingeschaltet. Zu fusionskartellrechtlichen Fragen die Kanzlei RCAA aus Frankfurt.

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RWS-Verlag vom 31.08.2018Berner Fleck Wettich berät LEG beim Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Düsseldorfer Ton- und Ziegelwerke AG

Die ordentliche Hauptversammlung der Düsseldorfer Ton- und Ziegelwerke AG hat am 21. Juni 2018 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die LEG Grundstücksverwaltung GmbH als Hauptaktionärin gegen angemessene Barabfindung beschlossen. Die LEG Grundstücksverwaltung GmbH ist eine mittelbare Tochtergesellschaft der börsennotierten LEG Immobilien AG mit Sitz in Düsseldorf. Der Squeeze-out ist mit seiner Eintragung im Handelsregister am 3. August 2018 wirksam geworden.

Berner Fleck Wettich hat die Hauptaktionärin bei dieser Maßnahme umfassend beraten. Dies betrifft insbesondere die Erstellung des Übertragungsberichtes, die Begleitung der Bewertung der Düsseldorfer Ton- und Ziegelwerke AG für Zwecke der Festlegung der angemessenen Barabfindung und deren Prüfung durch den gerichtlich bestellten Barabfindungsprüfer sowie die Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung.

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D&O-Versicherung: Stolpersteine für den Aufsichtsrat im HaftungsfallFachbeitrag von Dr. Olaf Berner und Dr. Carsten Wettich, in: BOARD 2018, Seiten 96 ff.

Dr. Olaf Berner und Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigen sich im Heft 3/2018 der Zeitschrift “BOARD” mit der Absicherung der Aufsichtsräte gegen Haftungsrisiken durch sog. D&O-Versicherungen. Sie zeigen auf, warum sich der Aufsichtsrat frühzeitig mit seinem Versicherungsschutz gegen persönliche Haftungsrisiken beschäftigen sollte.

Zum Inhaltsverzeichnis hier.

Neue strafrechtliche Dimension im Diesel-SkandalRadio-Interview mit Haftungsrechtler Dr. Carsten Wettich zum Fall Stadler im Deutschlandfunk

Mit Rupert Stadler ist im Diesel-Skandal zum ersten Mal eine Person aus der obersten Führungsetage festgenommen worden. Die U-Haft hält der Spezialist für Haftungsfragen, Carsten Wettich, für eine schwerwiegende Maßnahme. Dem Audi-Chef drohten trotz Versicherung hohe ökonomische und persönliche Schäden, sagte er im Dlf.

Carsten Wettich im Gespräch mit Birgid Becker

Das vollständige Radio-Interview zum Lesen und als Podcast finden Sie hier.

JUVE-Meldung vom 11.6.2018Aktien gekauft: GWS investiert in Cloud-Dienstleister

Die Essener Aktiengesellschaft faveo hat einen neuen Großaktionär: Sie gehört nun mehrheitlich der Münsteraner GWS, die damit das eigene Produktportfolio erweitert. […]

Berater faveo-Aktionäre
Berner Fleck Wettich (Düsseldorf): Dr. Thilo Fleck (Federführung), Dr. Carsten Wettich (beide Partner, Gesellschaftsrecht | M&A)
Dr. Anne Arnold (Corporate; Düsseldorf) − aus dem Markt bekannt
Arnold Ruess (Düsseldorf): Prof. Dr. Peter Ruess (Markenrecht) − aus dem Markt bekannt
Volker Blum  (Essen): Volker Blum (Steuern) − aus dem Markt bekannt

Zur vollständigen Meldung gelangen Sie hier.

Deal Advisors am 09.05.2018Berner Fleck Wettich berät Aktionäre der faveo AG bei Veräußerung einer Mehrheitsbeteiligung an GWS

Die Aktionäre der faveo AG haben die Aktienmehrheit an eine Tochtergesellschaft der GWS Gesellschaft für Warenwirtschafts-Systeme veräußert. Die Transaktion wurde am 26. April vollzogen.

faveo ist ein führender ERP-Spezialist, der unter anderem Cloud Business-Lösungen auf Basis von Microsoft Dynamics NAV anbietet. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Essen wurde 1995 gegründet und beliefert Kunden aus den Sparten Handel und Industrie. Die GWS Gesellschaft für Warenwirtschafts-Systeme mbH gehört zu der 1992 gegründeten GWS Unternehmensgruppe mit über 400 Mitarbeitern an den Standorten Münster, München, Nürnberg, Leonberg, Isernhagen und Hamburg. Das Unternehmen hat sich auf innovative ERP-Systeme und Verbundlösungen für Handels- und Dienstleistungsunternehmen spezialisiert und zählt mehr als 1.200 Kunden.

GWS ergänzt durch die Mehrheitsbeteiligung an faveo das Leistungsportfolio um etablierte und am Markt weit verbreitete Anwendungen mit Fokus auf Handels-, Online- und Fertigungsunternehmen.

Berner Fleck Wettich hat die Verkäufer bei der Transaktion umfassend beraten.

Die vollständige Meldung lesen Sie hier.