Unsere Beratung erstreckt sich auch auf die streitige Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten im Bereich Gesellschaftsrecht | Corporate. Dies erfasst sowohl die außergerichtliche Beilegung als auch die gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
Konfliktlösung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Gesellschaften.
Einen Schwerpunkt bildet dabei die Konfliktlösung im Rahmen von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, aber auch zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern (u.a. über Bestehen und Reichweite von Gesellschafterrechten, über die Besetzung und Kompetenzen von Gesellschaftsorganen, bei Ausschluss/ Ausscheiden eines Gesellschafters hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit und zur Höhe der Abfindung oder bei Verfügungen über Gesellschaftsanteile). In Konfliktsituationen werden wir frühzeitig vermittelnd tätig, setzen Rechtspositionen – wenn erforderlich – aber auch gerichtlich durch.
Beschlussmängelstreitigkeiten.
Gesellschaften vertreten wir in Beschlussmängelstreitigkeiten (einschließlich Freigabeverfahren und Spruchverfahren), insbesondere im Zusammenhang mit Haupt- und Gesellschafterversammlungen sowie bei gesellschafts- oder umwandlungsrechtlichen Struktur- und Umstrukturierungsmaßnahmen.