Prof. Dr. Sabine Otte-Gräbener (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich in ihrem Beitrag zur Festschrift zum 80. Geburtstag von Volker Triebel mit den Rechtsfragen und praktischen Auswirkungen der temporären Ausnahmeregelung des § 2 COVMG, wonach Gesellschafter – abweichend von § 48 Abs. 2 GmbHG – Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen können, ohne dass sämtliche Gesellschafter damit einverstanden sind. Darüber hinaus zeigt sie konkrete Vorschläge für eine (permanente) Reform des § 48 Abs. 2 GmbHG auf.