Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 4/2017 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage, inwieweit ein deutsches Tochterunternehmen für Zwecke des Mitbestimmungsrechts als herrschendes Unternehmen zu behandeln ist, wenn das tatsächlich herrschende Mutterunternehmen aufgrund seines Sitzes im Ausland mitbestimmungsfrei ist.