Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 21/2018 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage, ob bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) im Rahmen der gesetzlichen Auffanglösung ein mitbestimmter Aufsichtsrat gebildet werden muss, wenn vor der Umwandlung ein solcher nach deutschem Mitbestimmungsrecht rechtlich hätte bestehen müssen, tatsächlich aber nicht gebildet war.