Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 15/2016 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage der Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft bei Nichteinhaltung der aktienrechtlich vorgeschriebenen Mitteilungspflichten. Dr. Wettich stimmt dem Landgericht Köln darin zu, dass eine von einem Aktionär erhobene Nichtigkeits- bzw. positive Beschlussfeststellungsklage, der gegen seine Mitteilungspflicht gemäß § 20 AktG verstoßen hat, gleichwohl zulässig ist, wenn der Aktionär die Mitteilung im Gerichtsverfahren nachholt.